ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HABEN WIR UNTENSTEHEND FÜR SIE AUFGEFÜHRT UND ALS DOWNLOAD BEREITGESTELLT

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

1. Allgemeines
Als Schweizer Möbelhersteller hat sich die Zemp AG auf Objekt- und Büromöbel spezialisiert. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen kommen auf allen Lieferungen und weiteren Leistungen der Zemp AG zur Anwendung. Die Zemp AG bietet dem Kunden insbesondere die folgenden Leistungen:

  • a) Individuelle Beratung, Planung und Entwicklung
  • b) Produktion und Vertrieb von Möbeln wie Tische und Gehäuse
  • c) Vertrieb von Handelsprodukten wie Stühle und Akustiklösungen
  • d) Lieferung, Montage- und Servicearbeiten
  • e) Lohnfertigung

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist ausschliesslich der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Der Käufer trägt die Verantwortung, dass für die Anlieferung und Montage einwandfreie Bedingungen für einen reibungslosen Ablauf gewährleistet sind. Das heisst, im Minimum ist die Zufahrt frei und gesichert, Aufzüge bzw. Zugänge sind vorhanden und die Montageflächen sind frei von anderweitigen Gegenständen.

3. Vertragsabschluss
Die Bestellungen des Käufers werden durch die Zemp AG schriftlich bestätigt. Eine
nachträgliche Änderung der Bestellung durch den Käufer ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Zemp AG möglich. Als Folge der Änderung durch den Käufer können sich Preise und Liefertermin verändern.

4. Lieferfrist
Der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Liefertermin wird von uns nach bestem Wissen und Können eingehalten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferterminverzögerungen sind nicht möglich.

5. Lieferbedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen in der Regel per Camion franko Rampe Domizil Fachhändler, ohne Montage. Direktlieferungen und/oder spezielle Lieferdaten müssen bereits bei der Bestellung vereinbart werden.

   5.1   Unsere Preise verstehen sich franko Rampe Domizil Fachhändler ohne
          Montage.
   5.2  Direktlieferungen franko Rampe, ohne Montage, an die Adresse des
          Endkunden verrechnen wir mit 2% des Netto-Fakturabetrages, mindestens
          jedoch CHF 100.-.
   5.3  Direktlieferungen an die Adresse des Endkunden zu einem vom Kunden
          gewünschten Tag und/oder Zeitpunkt werden nach Aufwand verrechnet.
   5.4  Für die Abholung lieferbereiter Ware unverpackt gewähren wir einen Rabatt
          von 3% des Netto-Fakturawertes.
   5.5  Für Lieferungen per Post verrechnen wir die effektiv anfallenden
          Portokosten. Die Verpackungskosten fakturieren wir bis zu einem Betrag,
          der die Portokosten nicht übersteigt.

6. Montage
Wir bieten unseren Kunden die Montage der von uns gelieferten Ware gegen Verrechnung nach Aufwand in Regie an.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle von Zemp AG gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Ware deren Eigentum.

8. Kleinmengen
Der Mindestfakturabetrag beträgt brutto CHF 100.- minus Rabatt, plus Porto und
Verpackungskosten. Unter einem Bruttowert von CHF 100.- wird ein Zuschlag von netto CHF 25.- sowie Porto und Verpackung nach Aufwand verrechnet.

9. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken CHF, exkl. Mehrwertsteuer.

10. Zahlungsbedingungen
Bei einer Auftragssumme bis CHF 100'000.- Netto-Fakturawert ist die Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto fällig.
Bei einer Auftragssumme über CHF 100'000.- Netto-Fakturawert wird die Zahlung wie folgt fällig:

  • · 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
  • · 30% bei Lieferbereitschaft
  • · 40% innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung

Werden der Zemp AG Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, behalten wir uns vor, von einem Vertrag zurückzutreten oder eine sofortige Anzahlung des Rechnungsbetrages oder eine Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages zu verlangen.

11. Garantie
Beanstandungen sind uns innert acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. BeiTransport- und Montageschäden hat der Kunde unverzüglich eine verbindliche Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen. Für Mängel, die auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, gewährt die Zemp AG eine Herstellergarantie von zwei Jahren.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Mängel beheben oder die schadhaften Teile ersetzen. Für Schäden, die durch Feuchtigkeit, Witterungseinflüsse oder unsachgemässe
Benutzung entstanden sind, können wir keine Garantie übernehmen.

12. Service- und Garantiearbeiten
Die Reaktionszeit für Service- und Garantiearbeiten beträgt 5 bis 10 Arbeitstage. Für kürzere Reaktionszeiten wird ein Expresszuschlag von CHF 250.- verrechnet.
Für die auszuführenden Arbeiten werden Anfahrtspauschalen ab Standort Zemp AG verrechnet.

13. Anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Triengen. Gerichtsstand ist Luzern. Alle
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen schweizerischem Recht.

 

Zemp AG, Winikon im Juli 2020